Teilnahmebedingungen der GDT für die Besucher*innen des Internationalen Naturfotofestivals

§ 1 Allgemeines

(1) Veranstalter des Internationalen Naturfotofestivals ist die Gesellschaft für Naturfotografie e.V. (GDT), Körnerstr. 4, 24103 Kiel.
(2) Die Teilnahmebedingungen gelten sowohl für einen kostenfreien Besuch des Festivals, als auch für den kostenpflichtigen Kauf von Eintrittskarten für Vorträge und Seminare und/oder das anderweitige kostenpflichtige Rahmenprogramm.
(3) Der Eintritt für einen Besuch des Festivals ist frei.
(4) Der Erwerb von Eintrittskarten für Vorträge und Seminare und/oder das anderweitige kostenpflichtige Rahmenprogramm ist nur Personen ab 18 Jahren gestattet oder mit Nachweis der Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten.
(5) Die Eintrittskarten sind grundsätzlich personalisiert. Sie können aber vom Teilnehmenden des Naturfotofestivals (nachfolgend: „Besucher“) vor Beginn der Veranstaltung weiterverkauft werden, wenn er persönlich am Besuch der Veranstaltung verhindert ist (gilt nicht bei Freikarten, siehe § 3 (5)).

§ 2 Vertragsschluss und Zahlung

(1) Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Besucher aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit Bestätigung des Veranstalters, dass die Eintrittskarte(n) gekauft wurde(n), kommt ein Vertrag zwischen dem Besucher und dem Veranstalter zustande. Hiervon abweichend kommt bei der Zahlungsart Vorkasse der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Zahlungskontos des Besuchers mit dem vollständigen Zahlungsbetrag zustande.
(2) Die Preise für Eintrittskarten sind beim Online-Kauf vollständig aufgeführt. Nach Vertragsschluss bekommt der Besucher eine Bestätigung in Textform zugesandt, aus der sich der Inhalt des konkreten Vertrags ergibt.
(3) Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten im SEPA-Lastschriftverfahren, per Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express, Diners oder Discover), giropay, Sofortüberweisung und/oder durch Vorkasse per Überweisung möglich. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist bei den Zahlungsarten Kreditkarte, giropay, Sofortüberweisung und SEPA-Lastschriftverfahren nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei der Zahlungsart Vorkasse der Gesamtpreis bis zu dem mitgeteilten Datum vollständig auf das bei Kauf angegebene Konto des Veranstalters zu überweisen.
(4) Bei der Online-Bestellung können Service- und Versandkosten erhoben werden, die je nach Veranstaltung variieren können. Diese Gebühren werden den Besuchern bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.

§ 3 Veranstaltungsausfall, Stornierung und Rückerstattung

(1) Sofern die Veranstaltung vor Beginn als Ganzes abgesagt wird, hat der Besucher nur einen Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der jeweils erworbenen Eintrittskarte(n) (Rückerstattung). Gleiches gilt für den Ausfall einzelner kostenpflichtiger Seminare und/oder Vorträge, hier wird der Nennwert des Preises des jeweiligen Seminars/Vortrags erstattet. Kein Anspruch auf Rückerstattung besteht bei Ausfall einzelner Vorträge, die im Rahmen eines ganzen Vortragsblocks gebucht wurden und auf den ausgefallenen Vortrag kein erheblicher zeitlicher Anteil des gesamten Vortragsblocks entfällt und zudem vom Veranstalter hierfür kein Ersatzvortrag geboten wurde.
(2) Die Veranstaltung als Ganzes oder einzelne Seminare können bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein über die Rückerstattung hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
(3) Die Veranstaltung kann insbesondere bei Gefahr für Körper und Gesundheit abgebrochen werden. In diesem Falle, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Besuchern durch Fehlverhalten anderer besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden.
(4) Der Besucher kann, wenn er doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, die Karten bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gegen Rückerstattung der bezahlten Beträge zurückgeben. Hierzu hat er die Stornierung per E-Mail/schriftlich dem jeweils angegebenen Sachbearbeiter des Veranstalters zukommen zu lassen. Für die Einhaltung der 6-Wochen-Frist zählt der Zugang beim Sachbearbeiter. Die Stornogebühren betragen 4,- Euro. Sofern die Karten bereits bezahlt wurden, wird dieser Betrag vom Veranstalter gleich einbehalten.
(5) Für kostenlos ausgegebene Eintrittskarten (Freikarten) besteht kein Anspruch auf irgendeine geldwerte Erstattung. Ein Weiterverkauf von Freikarten ist untersagt.

§ 4 Fotografien und Filme

Generell sind Mitschnitte von Vorträgen oder Produktpräsentationen jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Ausstellers verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung solcher Aufnahmen strafrechtlich verfolgt wird.

§ 5 Verlegung der Veranstaltung

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird.
(2) Ebenso behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Programm und/oder die jeweiligen Aussteller zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden.
(3) Änderungen während des Festivals werden bekannt gegeben. Hieraus können seitens der Besucher keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

§ 6 Parkmöglichkeiten

(1) Der Veranstalter bemüht sich um ausreichende Parkplätze in der Nähe des Veranstaltungsortes. Die Besucher werden aber gebeten, vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Sofern der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug direkt vor dem Gebäude oder auf dem Gelände zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr.
(2) Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 7 Verlorene Gegenstände

Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.

§ 8 Datenschutz

Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten (Name, Adresse und Mailadresse des Besuchers) nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des Veranstalters verwiesen:
https://www.gdtfoto.de/seiten/impressum.html

§ 9 Verbot gewerbsmäßiger Handlungen für Festivalbesucher

Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Besucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

§ 10 Ausübung des Hausrechts

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von durch beauftragte Dritte ausgeübt.

§ 11 Einwilligung in die unentgeltliche Verwendung des Bildnisses

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses für Fotografien, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet), ein.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen oder des jeweiligen Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien bemühen sich dann, anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung eine angemessene Regelung zu treffen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Kiel, den 18.07.2022