„Geiz ist geil“ – und im Zweifel gefährlich.

VON FLORIAN NESSLER 0 KOMMENTARE 18.07.2017

„Geiz ist geil“ – und im Zweifel gefährlich.

Ein Beitrag von Peter Schütz 

„Geiz ist geil“ – Mit diesem Slogan bewarben große Handelsketten unlängst die niedrigen Preise ihrer Produkte. Dass auch Bildagenturen die Wirkung solch griffiger Werbung-Slogans nicht verborgen blieb, ist hinlänglich bekannt und längst Gegenstand so manch kontroverser Debatte. Als vorläufigen Höhepunkt könnte man in diesem Zusammenhang die Internetplattform  www.pixabay.com diskutieren.  Nicht, dass diese Plattform Bilder für kleines Geld an den Kunden bringt. Sie macht es mit einem Teil des Bildbestandes für „gar kein Geld“. Denn die Plattform, die offenbar von der Braxmeier & Steinberger GbR, Donaustraße 13, 89231 Neu-Ulm betrieben wird, bietet neben Bildern für harte Euros, auch Bilder zum Nulltarif an. Richtig gelesen: Bei www.pixabay.com gibt´s Tier- und Naturfotografien schlichtweg für nix. Also „für umsonst“.

Und genau diese „für umsonst-Kategorie“ auf www.pixabay.com kann unter bestimmten Umständen in eine böse Falle führen.

Screenshot von pixabay.com/de/, erstellt am 01.07.2017

Screenshot von pixabay.com/de/, erstellt am 01.07.2017

Die „für umsonst“-Kategorie

Nicht wenige Kunden der Tier- und Naturfotografen rekrutieren sich aus dem öffentlichen Dienst, d.h. aus Gemeinden, die eine Broschüre über einen neuen Dorfteich bebildern wollen, aus einem Forstamt, das den neuen Waldlehrpfad bebildern will, aus einer Großstadt, die ein Medienprojekt wie z.B. „Grüne Hauptstadt Europas“ von naturkundlichen Motiven in Broschüren, auf Plakaten und online begleiten lassen will.

Alle diese öffentlichen Stellen unterliegen sogenannten Haushaltsordnungen und der Aufsicht von Finanzprüfern. Diese Vorschriften und Kontrollinstanzen sorgen dafür, dass der öffentliche Auftraggeber immer das preiswerteste Angebot, zumindest aber das wirtschaftlichste Angebot in Anspruch nehmen muss. Nachvollziehbarer Grund dafür ist natürlich der sorgsame Umgang mit Steuergeldern.

Welcher Kämmerer oder Haushälter traut sich dann vor diesem Hintergrund an der formatfüllenden Zauneidechse für 0 € vorbei zu gehen und das in etwa gleich gute Konkurrenz-Bild für 50 € zu kaufen? Keiner! Pech für die Fotografen. Aber das Bemühen, Leistung („Werke“) für möglichst wenig Geld zu beziehen, ist sicherlich nicht nur ein Merkmal der sog. öffentlichen Hand. Auch die Privatwirtschaft hat nur selten wirklich etwas zu verschenken.

Jetzt bitte nicht: Moral, Ethik &Co

Wer jetzt mit Moral, Ethik, Mindestlohn, Dumping oder gar „Vorbildfunktion“ des Staates ankommt, der hat zwar viele gute und nachvollziehbare Argumente auf seiner Seite, darf sich aber im Zweifel auf eine lange, lange Diskussion mit vielen Playern bis hin zum Bund der Steuerzahler einstellen. Und: Eine solche Diskussion um eher „weiche“ Kriterien führt selten zu einer gerichtsfesten Entscheidung – viel eher zu einem längeren gesellschaftlich Diskurs. Der ist zwar absolut richtig und notwendig, räumt aber in der Zwischenzeit den pixabays dieser Welt weiterhin die Handlungsspielräume ein.

Interessant und im Ergebnis recht eindeutig ist aber die juristische Würdigung des Falls „Bilder für umsonst“.

Von „Creative Commons CC0“ und der Rechtsunwirksamkeit

Dreh und Angelpunkt ist die „Creative Commons CC0“-Verzichtserklärung. Mit dieser Verzichtserklärung verzichtet der Inhaber der Bildrechte praktisch auf das Recht am Bild um es jedermann kostenfrei und ohne Verweis auf die Urheberschaft zur Verfügung zu stellen. Wenn der Fotograf – warum auch immer – mit dieser Praxis einverstanden ist,  ist das Sache des Fotografen und damit aus Sicht des Fotografen „o.k.“. In der Folge solcher Vereinbarung mit dem Urheber (Fotografen) gesteht die Plattform Pixabay dem Kunden, d.h. dem, der die Bilder kauft,  zu,  keine Verlinkung, Referenz oder Nennung des Urhebers vornehmen zu müssen. Das ist werbetechnisch geschickt, denn es ist ja hinlänglich bekannt, dass viele Verlags- und Werbe-Leute die angeblich „störenden“ Urhebernachweise schlichtweg unter den Tisch fallen lassen (wollen). Aber: Geht das? Sieht deutsches (europäisches) Recht den kompletten Rechte-Verzicht überhaupt vor?

Wo kein Kläger, da kein Richter

Nein! Klare Ansage: Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, UrHG, aktuell in Kraft seit 1. Jan. 2008) schließt in § 29, Absatz 1 die Übertragung des Urheberrechts aus. Das bedeutet: Die Urheberschaft verbleibt beim Urheber auf Lebenszeit und kann weder auf „Niemanden“ (=Verzicht) noch auf jemand anderen oder eine juristische Person übertragen werden. Lediglich die Nutzung des Werkes kann gemäß der Urhg- §§ 31 folgende (ff) Dritten zweckgebunden eingeräumt werden. Damit ist ein Vertrag, in dem der Urheber auf das (=sein) Urheberrecht  (z.B. Verweis auf die Urheberschaft) verzichtet, unwirksam.

Der Haken: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und darauf bauen die Partner solcher, eigentlich an ganz entscheidender Stelle rechtsunwirksamer Verträge.

Fakt ist: Egal wie welcher Vertrag gestrickt ist, mit oder ohne „Creative Commons CC0“-Verzichtserklärung: Nur die Nutzungsrechte können vom Fotografen auf Agenturen wie pixabay übertragen werden. Grundlegende Element des Urheberrechts jedoch nicht.

Im Zweifel gefährlich

Was bedeutet nun diese, vielleicht auf den ersten Blick hin etwas kniffelige rechtliche Würdigung der „für umsonst-Kategorie“ von www.pixabay.com für den Kunden?

Ganz einfach: Der Pferdefuß ist im Zweifel nicht der 0-€-Preis sondern die fehlende Transparenz der tatsächlichen Urheberschaft! Wer Fotos (=Werke) unbekannter Urheberschaft in seinen Besitz bringt (Kauf oder „Schenkung“), der verzichtet auf zwingend erforderliche Informationen wie: Volljährigkeit und damit Geschäftsfähigkeit des Urhebers (in dem Falle ist die „Creative Commons CC0-Verzichtserklärung“ unwirksam), mögliche Rechte Dritter am Bild oder an Bildteilen (z.B. Flächeneigentümer), mögliche Marken- und Patentrechte (relevant bei Landschaftsausschnitten und Gebäuden), mögliche Eigentumsrechte am fotografierten Objekt (relevant bei captive-Aufnahmen von Tieren, z.B. in zoologischen Gärten, Museen etc.).

Und am Ende wird’s dann so richtig, richtig teuer….

Kaufen bzw. besorgen sich also öffentliche Einrichtungen von Kommunen, Städten, Gemeinden, Bundesländern oder Staaten Werke (Bilder) ohne Kenntnis des tatsächlichen Urhebers, könn(t)en sie unvorhersehbar in eine der oben genannte Fallen tappen… und dann wird’s erst so richtig, richtig teuer. Für wen? Für den Steuerzahler! Womit wir dann wieder bei der Landeshaushaltsordnung, den allseits beliebten Kassenprüfern und dem Bund der Steuerzahler wären (s.o.).

Daher hier meine ganz persönlich Meinung: Sparen ist o.k., aber dann bitte am richtigen Ende.

Peter Schütz


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