GDT Meinungsforum

Thema: Schwimmendes Tarnzelt

  • Verfasser Nachricht
  • Verfasser: Portrait Sm
    Thomas Weber
    (Gast)
    04.01.2015 um 20:30 Uhr
    Nachricht:
    Auf dem Fotomarkt in Lünen hatte ein Aussteller im Bereich der Gaderobe ein schwimmendes Tarnzelt angeboten, es handelte sich um einen Prototypen. Kann mir jemand den Hersteller nennen?


  • Verfasser:
    Stephan Fürnrohr
    (GDT-Mitglied)
    05.01.2015 um 10:45 Uhr
    Nachricht:
    Hallo Thomas,

    vermutlich würde sich eine Anfrage bei "Augenblicke Eingefangen" lohnen - denn die stellen immer unten im Theaterfoyer aus und sind Spezialisten für Tarnzelte, etc.

    http://www.augenblicke-eingefangen.de

    Schöne Grüße,
    Stephan


  • Verfasser:
    Alexander Bischof
    (GDT-Mitglied)
    05.01.2015 um 16:23 Uhr
    Nachricht:
    Hallo,

    ich habe gestern erst eine Internetseite gefunden, die ein zusammenklappbares schwimmendes Tarnzelt herstellen.
    Allerdings nicht gerade preiswert, aber evtl. eine gute Idee für einen Nachbau:

    http://www.floating-hide.com

    Gruß Alexander Bischof


    Der Beitrag wurde zuletzt am 05.01.2015 um 16:23 Uhr bearbeitet.  [Beitrag zitieren]
  • Verfasser:
    Simone Baumeister
    (GDT-Mitglied)
    05.01.2015 um 22:05 Uhr
    Nachricht:
    Hallo,

    bei der Ausstellung in Lünen stand ein Werbeschild an dem Stand, welches ich abfotografiert habe, da ich den Anbieter zuvor noch nie gehört hatte.
    Die Homepage zum Anbieter ist hier zu finden
    http://mrjangear.com/

    Viele Grüße,
    Simone Baumeister


  • Verfasser: Portrait Sm
    Rainer Deible
    (Gast)
    07.01.2015 um 00:30 Uhr
    Nachricht:
    Hallo,

    hier ist auch noch eine Adresse:
    http://www.schatech.at/Tarnung/Floating-HIDE::53.html

    Viele Grüße
    Rainer



  • Verfasser: Portrait Sm
    Thomas Weber
    (Gast)
    07.01.2015 um 21:27 Uhr
    Nachricht:
    Danke Euch! Es war der Anbieter aus Simones Beitrag den ich gesucht habe.


  • Verfasser: Portrait Sm
    Thomas Weber
    (Gast)
    08.01.2015 um 19:01 Uhr
    Nachricht:
    Auch wenn die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, aber gibt es jemanden der Erfahrung mit dem schwimmenden Tarnversteck hat?


  • Verfasser: Portrait Sm
    Patrick Hilzensauer
    (GDT-Mitglied)
    14.01.2015 um 18:22 Uhr
    Nachricht:
    In der Ausgabe 4/2014 des Magazins NaturBlick findet man auf Seite 68 und folgende einen interessante Artikel zu dem Thema schwimmende Tarnverstecke. Unter anderem auch Tips zum Eigenbau.


  • Verfasser: Portrait Sm
    Klaus Transier
    (Gast)
    12.03.2015 um 10:58 Uhr
    Nachricht:
    Hallo,
    ich habe vor einigen Jahren solch ein Teil gebastelt.
    http://www.klaus-transier.de/schwimmstativ-2/

    Viele Grüße
    Klaus


  • Verfasser:
    Alexander Bischof
    (GDT-Mitglied)
    18.06.2015 um 19:18 Uhr
    Nachricht:
    Ich denke meine Frage passt ganz gut zum Thema hier:

    --> wie sieht es denn mit der rechtlichen Situation bzgl. dem Einsatz solcher schwimmenden Tarnzelte aus?
    Also welche Gewässer dürfen denn betreten werden (Naturschutzgebiet nicht, versteht sich von alleine)?
    z.B. ein größerer Fluss an dem auch Baden erlaubt ist, sollte wohl kein Problem darstellen (falls das schwimmende Tarnzelt überhaupt einsetzbar ist --> Strömung etc.)

    An Badeseen wird wohl eher wenig interessante und ungestörte Natur vorzufinden sein, abgesehen davon ist es wohl nicht erlaubt mit der Kamera rumzurennen.

    Wie sieht es also mit den kleineren "interessanten" Teichen / Seen etc. aus?

    --> Wenn die Situation nicht klar zu recherchieren ist, sollte zur Sicherheit immer bei der Gemeinde freundlich angefragt werden?


  • Verfasser:
    Joachim Wimmer
    (GDT-Mitglied)
    24.06.2015 um 20:07 Uhr
    Nachricht:
    Hallo Alexander,

    die Antwort auf Deine Frage findest Du in den Landes-Wassergesetzen (WG). Es handelt sich hierbei um den sog. „Gemeingebrauch“. Anbei mal die entsprechenden Regelungen hier aus BaWü, § 20 Abs. 1 und 3 WG.

    „Der Gebrauch der oberirdischen Gewässer zum Baden, Schöpfen mit Handgefäßen, Tränken, Schwemmen und zu ähnlichen unschädlichen Verrichtungen, zum Fahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (…) ist (…) als Gemeingebrauch jedermann gestattet.
    Der Gemeingebrauch ist ausgeschlossen an Speicherbecken sowie an Gewässern in Hofräumen, Gärten oder Parkanlagen.“

    Du müsstest dir mal das Wassergesetz des Bundeslandes ergoogeln, in dem Du das Schwimmzelt betreiben möchtest. Kannst aber auch einfach bei der zuständigen Wasserbehörde anrufen, auch da kann dir geholfen werden.

    Und klar, für NSG´s gibt es eigene Verordnungen, wo sowas i.d.R. explizit ausgeschlossen ist.

    Schöne Grüße
    Joachim


    Der Beitrag wurde zuletzt am 24.06.2015 um 20:08 Uhr bearbeitet.  [Beitrag zitieren]

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