Verfasser:
Thomas
Weber
(Gast)
04.01.2015 um 20:30 Uhr
Nachricht:
Auf dem Fotomarkt in Lünen hatte ein Aussteller im Bereich der Gaderobe ein schwimmendes Tarnzelt angeboten, es handelte sich um einen Prototypen. Kann mir jemand den Hersteller nennen?
Verfasser:
Stephan
Fürnrohr
(GDT-Mitglied)
05.01.2015 um 10:45 Uhr
Nachricht:
Hallo Thomas,
vermutlich würde sich eine Anfrage bei "Augenblicke Eingefangen" lohnen - denn die stellen immer unten im Theaterfoyer aus und sind Spezialisten für Tarnzelte, etc.
Verfasser:
Alexander
Bischof
(GDT-Mitglied)
05.01.2015 um 16:23 Uhr
Nachricht:
Hallo,
ich habe gestern erst eine Internetseite gefunden, die ein zusammenklappbares schwimmendes Tarnzelt herstellen. Allerdings nicht gerade preiswert, aber evtl. eine gute Idee für einen Nachbau:
Der Beitrag wurde zuletzt am
05.01.2015 um 16:23 Uhr
bearbeitet.
[Beitrag zitieren]
Verfasser:
Simone
Baumeister
(GDT-Mitglied)
05.01.2015 um 22:05 Uhr
Nachricht:
Hallo,
bei der Ausstellung in Lünen stand ein Werbeschild an dem Stand, welches ich abfotografiert habe, da ich den Anbieter zuvor noch nie gehört hatte. Die Homepage zum Anbieter ist hier zu finden http://mrjangear.com/
Verfasser:
Patrick
Hilzensauer
(GDT-Mitglied)
14.01.2015 um 18:22 Uhr
Nachricht:
In der Ausgabe 4/2014 des Magazins NaturBlick findet man auf Seite 68 und folgende einen interessante Artikel zu dem Thema schwimmende Tarnverstecke. Unter anderem auch Tips zum Eigenbau.
Verfasser:
Alexander
Bischof
(GDT-Mitglied)
18.06.2015 um 19:18 Uhr
Nachricht:
Ich denke meine Frage passt ganz gut zum Thema hier:
--> wie sieht es denn mit der rechtlichen Situation bzgl. dem Einsatz solcher schwimmenden Tarnzelte aus? Also welche Gewässer dürfen denn betreten werden (Naturschutzgebiet nicht, versteht sich von alleine)? z.B. ein größerer Fluss an dem auch Baden erlaubt ist, sollte wohl kein Problem darstellen (falls das schwimmende Tarnzelt überhaupt einsetzbar ist --> Strömung etc.)
An Badeseen wird wohl eher wenig interessante und ungestörte Natur vorzufinden sein, abgesehen davon ist es wohl nicht erlaubt mit der Kamera rumzurennen.
Wie sieht es also mit den kleineren "interessanten" Teichen / Seen etc. aus?
--> Wenn die Situation nicht klar zu recherchieren ist, sollte zur Sicherheit immer bei der Gemeinde freundlich angefragt werden?
Verfasser:
Joachim
Wimmer
(GDT-Mitglied)
24.06.2015 um 20:07 Uhr
Nachricht:
Hallo Alexander,
die Antwort auf Deine Frage findest Du in den Landes-Wassergesetzen (WG). Es handelt sich hierbei um den sog. „Gemeingebrauch“. Anbei mal die entsprechenden Regelungen hier aus BaWü, § 20 Abs. 1 und 3 WG.
„Der Gebrauch der oberirdischen Gewässer zum Baden, Schöpfen mit Handgefäßen, Tränken, Schwemmen und zu ähnlichen unschädlichen Verrichtungen, zum Fahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (…) ist (…) als Gemeingebrauch jedermann gestattet. Der Gemeingebrauch ist ausgeschlossen an Speicherbecken sowie an Gewässern in Hofräumen, Gärten oder Parkanlagen.“
Du müsstest dir mal das Wassergesetz des Bundeslandes ergoogeln, in dem Du das Schwimmzelt betreiben möchtest. Kannst aber auch einfach bei der zuständigen Wasserbehörde anrufen, auch da kann dir geholfen werden.
Und klar, für NSG´s gibt es eigene Verordnungen, wo sowas i.d.R. explizit ausgeschlossen ist.
Schöne Grüße Joachim
Der Beitrag wurde zuletzt am
24.06.2015 um 20:08 Uhr
bearbeitet.
[Beitrag zitieren]